Department of Justice
Handelsregister
Das Handelsregister wird vom Department of Justice geführt. Die Einsichtnahme ist jedem zu Informationszwecken gestattet; einen amtlichen Auszug erteilt das DOJ auf Antrag.
Der eingetragene Geschäftsführer haftet für das Unternehmen (§ 83 HGB). Wird ein Unternehmen 14 Tage schuldhaft nicht betrieben, wird es von Amts wegen geschlossen und gestrichen (§ 99 HGB).

Noch keine Eintragungen
Im Handelsregister ist bisher kein Unternehmen eingetragen. Die Eintragung erfolgt auf Antrag über den Bürgerservice.